Angelegt am 18.11.2009 durch Jürgen
Ein sehr interessanter Artikel von Werner Rügemer über den Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen das Umgehungsgeschäft im Fall der Kölner Messen: im Anhang und in der Jungen Welt.
„Die überregionalen Medien berichten genüßlich, daß der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Urteil vom 29. Oktober 2009 dem „Kölschen Klüngel“ einen Schlag versetzt habe. Doch die Seilschaften reichen von Köln über Düsseldorf bis nach Berlin. Vor allem: Das Urteil demaskiert die Umgehungsgeschäfte in der vorherrschenden Privatisierungspraxis.“
Kölner Stadtanzeiger
Düsseldorfer Rechtsanwalt –„Verträge sind voraussichtlich nichtig“
Von Andreas Damm, 29.10.09, 20:51h; hier...
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jan Boyk ist Experte für Vergaberecht, Vertragswesen und Wettbewerbsrecht. Der Jurist ist der Ansicht, dass sämtliche Verträge zum Bau der Messehallen nichtig sind.