Bundestagswahl 2017 - Befragung zur Wohnungswirtschaft - Birga Köhler (CDU)
Die Antwort von Birga Köhler (CDU)
Berlin, 31. August 2017
Sehr geehrte Frau Henkel,
anknüpfend an Ihre Anfrage vom August 2017 beantworte ich Ihnen diese gerne als Listenkandidatin der CDU-Berlin.
Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in guter Qualität ist eine wichtige Voraussetzung für gutes Leben in Deutschland. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren stetig und deutlich gestiegen.
Schon in der vergangenen Wahlperiode hat die CDU einen Anstieg neu gebauter Wohnungen auf insgesamt 1 Million Wohnungen erreicht. Dazu haben wir die Bundesländer im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in Milliardenhöhe unterstützt.
Wir wollen, dass in der kommenden Wahlperiode 1,5 Millionen Wohnungen von 2017 – 2021 in Deutschland neu gebaut werden: Das bedeutet eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber heute. Damit entlasten wir den Wohnungsmarkt erheblich. In der kommenden Wahlperiode werden wir unsere Anstrengungen nochmals deutlich intensivieren:
Wohnungsbau ist der beste Mieterschutz und das beste Mittel gegen ausufernde Mietpreise. Wir setzen dabei nicht auf überbordende Regulierung, sondern auf die Belebung des öffentlichen und privaten Wohnungsbaus. Dazu gehört auch die Schaffung von studentischem Wohnraum. Wir werden in der kommenden Wahlperiode keine Maßnahmen beschließen, die die Schaffung von Wohnraum zusätzlich verteuern.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass geprüft wird, inwieweit durch die Abschaffung überflüssiger Vorschriften Kostensenkungspotentiale erschlossen werden können.
Wir werden den Neubau von Mietwohnungen steuerlich fördern und dafür die degressive AfA für einen begrenzten Zeitraum wieder einführen. Im vergangenen Jahr ist ein entsprechendes Gesetz wegen des Widerstands einiger Bundesländer nicht zustande gekommene. Nach der Bundestagswahl will die CDU hier einen erneuten Anlauf nehmen.
Wir wollen das System des Wohngelds reformieren und verbessern, um den individuellen Lebenssituationen besser gerecht zu werden.
Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, sollen die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren können. Damit entlasten wir Städte und Ballungsräume.
Wir werden dafür sorgen, dass der verbilligte Verkauf von Grundstücken des Bundes an Städte und Gemeinden weiter erleichtert wird. Aus übergeordneten gesellschaftlichen Gründen weichen wir in diesen Fällen vom Wirtschaftlichkeitsprinzip ab.
Wir werden die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern und dadurch zusätzliche Anreize schaffen. Ebenso wollen wir den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum fördern, insbesondere für Familien mit Kindern. Hierzu führen wir ein Baukindergeld in Höhe von 12.000 Euro pro Kind verteilt auf 10 Jahre ein.
Wir wollen bei der Grunderwerbsteuer Freibeträge für Erwachsene und Kinder einführen. Die Zuständigkeit der Bundesländer bleibt gewahrt. Dies soll für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums gelten.
Wir werden noch im 1. Halbjahr 2018 auf einem „Wohnungsgipfel“ von Bund, Ländern, Gemeinden, Bau – und Immobilienwirtschaft verbindliche Festlegungen aller Beteiligten herbeiführen.
Zudem hat die unionsgeführte Bundesregierung die Mietpreisbremse eingeführt. Wichtig ist, dass die Mieter diese nun auch aktiv anwenden. Erste Gerichtsurteile, die bislang i.d.R. zugunsten des Mieters ausgingen, zeigen die Wirksamkeit der Mietpreisbremse.
Mit freundlichen Grüßen
gez. B. Köhler