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Bundestagswahl 2017 - Befragung zur Wohnungswirtschaft - Stefanie Remlinger (Grüne)

Die Antwort von Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Die Grünen)

Von: Büro2 Remlinger
Betreff: Brief vom August 2017
Datum: 20.09.2017

 

1. Mit welchen Regelungen könnten Ihrer Ansicht nach eine weitere Steigerung der Mietkosten auf dem Wohnungsmarkt begrenzt werden?

Die Regelungen zur Mietpreisbremse müssen unbedingt überarbeitet werden, damit sie endlich ihren Namen verdient. Ausnahmen, wie zum Beispiel umfassende Modernisierungen und höhere Vormieten wollen wir abschaffen und die Rügepflicht des Mieters durch eine Auskunftspflicht des Vermieters ersetzen. Unzulässig hohe Mieten muss der Vermieter dann ab Beginn des Vertragsverhältnisses zurückzahlen, nicht erst ab der Rüge durch den Mieter. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Mietpreisbremse insgesamt 10 Jahre gilt und nicht nur 5 Jahre. Zusätzlich wollen wir fragwürdige Kriterien zur Definition von Wohnraummangelgebieten auch abschaffen.

Darüber hinaus wollen wir das Wohngeld verdoppeln, es dynamisch anpassen und eine Klimakomponente einführen. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass auch künftig wieder die Heizkosten berücksichtigt werden.

Die Mieterhöhung nach Modernisierung wollen wir deutlich absenken und nur noch auf Maßnahmen für den Klimaschutz, den Abbau von Barrieren und den Einbruchschutz beschränken. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass diese Mieterhöhungen auch in ihrer absoluten Höhe gekappt werden.

 

2. Wie stehen Sie zu Initiativen für eine Wohnungsgemeinnützigkeit?

Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit war ein Fehler. Ende der 1980er Jahre – vor ihrer Abschaffung– machten Sozialwohnungen noch 30% des Gesamtmietwohnungsbestands in Deutschland aus. Seitdem sind über eine Millionen Sozialwohnungen verloren gegangen. Und die Zahl sinkt immer weiter, denn die Mietpreisbindung der meisten sozial geförderten Wohnungen läuft nach 15 bis 30 Jahren aus.

Deshalb wollen wir Grünen die Neue Wohnungsgemeinnützigkeit wiedereinführen. Damit wollen wir gezielt diejenigen fördern, die sich nicht an der maximalen Rendite orientieren, sondern dauerhaft günstigen Wohnraum schaffen, der nicht mehr nach 30 Jahren aus der Preisbindung fällt. Ziel ist es in den nächsten zehn Jahren eine Millionen bedarfsgerechte Wohnungen zu bauen und sozial zu binden.

Die grüne Neue Wohnungsgemeinnützigkeit würde allen Bauherren oder Vermietern offen stehen, die bereit sind Wohnungen dauerhaft preisgünstig zu vermieten: Das kann ein kommunales Wohnungsunternehmen sein; aber auch eine Baugruppe, die ein Mehrgenerationenhaus baut, oder der Besitzer einer Zwei-Zimmer-Wohnung in einer Wohnsiedlung, der sich dazu entschließt seine Wohnung sozial zu binden. Diese wollen wir mit Steuererleichterungen und direkten Investitionszulagen von bis zu 20% der Anschaffungs- oder Neubaukosten fördern. Dadurch könnten die Mieten um 15 – 20% gesenkt werden, so dass Wohnungen für kleine bis mittlere Einkommen entstehen.

 

3. Werden Sie beispielsweise Projekte zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus unterstützen?

Ja. Wir wollen die Fördermittel des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau auf 2 Milliarden Euro erhöhen, um den anhaltenden Verlust von Sozialwohnungen aufzufangen und den Neubau zu unterstützen. Wichtig ist uns auch, dass der Bund seine Förderung auch über 2019 hinaus weiterführen kann. Dafür streben wir eine Grundgesetzänderung an. Insgesamt wollen wir durch die Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und eine attraktive Förderung in den nächsten 10 Jahren 1 Million dauerhaft günstige Wohnungen in den Städten und Ballungsräumen neu

 

4. Welche Maßnahmen zur Begrenzung der Spekulationen auf dem Wohnungsmarkt würden Sie zustimmen?

Ein erster wichtiger Schritt um Immobilienspekulation einzudämmen, wäre es die Share-Deals-Regelung zu ändern. Dafür habe ich mich in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt und einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der leider mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt wurde.

Share Deal bedeutet: Nicht die Wohnungen selbst, sondern ein Anteil des Unternehmens wird verkauft, das diese Immobilien besitzt. Der Clou an dieser Konstruktion: Bleibt der Anteil an dem Unternehmen gerade noch unter 95%, müssen die Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen. Das macht das schnelle Kaufen und Verkaufen lukrativ. Der Grüne Vorschlag sah vor, die Schwelle auf 50% abzusenken. Wer die Mehrheit der Anteile an Unternehmen erwirbt, sollte auf den Erwerb der mitgekauften Grundstücke auch Steuern zahlen müssen.

Darüber hinaus wollen wir es Städten erleichtern, ihr kommunales Vorkaufsrecht für Immobilien und Liegenschaften wahrzunehmen, um sie dem spekulativen Wohnungsmarkt zu entziehen.

Wichtig ist auch, dass sich der Bund nicht länger als Immobilienspekulant betätigt und seine Liegenschaften höchstbietend versteigert. Stattdessen sollte er Liegenschaften vergünstigt an Kommunen abgeben, auch zum Beispiel zur Weitergabe an gemeinwohlorientierte Träger, wenn das städtebaulich oder wohnungspolitisch erforderlich ist. Dafür wollen wir das BIMA-Gesetz mit einer Öffnungsklausel versehen.

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