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EU Lieferkettengesetz, worauf es jetzt ankommt!

Online-Diskussionsveranstaltung von Attac Berlin am 13.06.2022

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attacBerlin

 

EU Lieferkettengesetz, worauf es jetzt ankommt! - Online-Diskussionsveranstaltung ausgerichtet von Attac Berlin am 13. 6. 2022,  Video-Link: https://youtu.be/0qTu04YEoCI

Zahnloser Tiger oder machtvolles Instrument für die Durchsetzung von Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz? Was bekommen wir?
Die untenstehende Auflistung stellt das Ergebnis unserer Online-Veranstaltung dar. Dabei haben wir uns bei der Grundstruktur an den 4 Themenschwerpunkten der "YES EU CAN" - Initiative ausgerichtet.

Ein effektives EU Lieferkettengesetz sollte vor allem folgende Punkte enthalten:

  • 1. Das Gesetz sollte die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen erfassen!
    • Die Reduzierung auf etablierte Geschäftsbeziehungen greift zu kurz. Der Geltungsbereich muss zumindest darüber hinaus risikobasiert die gesamte Lieferkette umfassen.
  • 2. Das Gesetz muss Geschädigten die Möglichkeit bieten, erfolgreich vor Gerichten in Europa Schadenersatz gegenüber Beteiligten einzuklagen!
    • Ganz entscheidend ist, dass die zivilrechtliche Haftung als Eingriffsnorm gegen jegliche Lobbyinteressen erhalten bleibt. Eingriffsnorm besagt, dass die einzelnen europäischen Nationalstaaten die Haftung zwingend in nationales Recht umwandeln müssen.
    • Das Gesetz sollte zumindest eine Beweislasterleichterung enthalten. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass bei Anfangsverdacht die betroffenen Unternehmen einer Informationspflicht nachzukommen haben.
    • Es muss sichergestellt sein, dass sich Unternehmen nicht einfach durch Vertragsklauseln zu Lasten ihrer Lieferanten bzw. durch Audits und Zertifizierungsstellen aus ihrer Verantwortung stehlen können.
  • 3. Das Gesetz muss Unternehmen verpflichten, auch Umwelt und Klima zu schützen!
    • der Klimaplan muss genaue Vorgaben enthalten und sanktionierbar sein.
    • Die Lücken bei den umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten sollten geschlossen werden. Eine Möglichkeit wäre, zusätzlich eine generalisierte Klausel für den Umweltbereich zu installieren, die über die explizit aufgeführten Pflichten hinausgeht.
    • Verbandsklagen sollte als effektives Instrument mit ermöglicht werden.
  • 4. Das Gesetz sollte die umfassende Beteiligung der Betroffenen bei der Umsetzung sicherstellen!
    • Es müssen eindeutige Konsultationsvorgaben mit aufgenommen werden. (Bisher liegt dies ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis der Unternehmen.)
    • Der Beschwerdemechanismus bei den einzelnen Unternehmen muss Wirksamkeitskriterien beinhalten. Auch sollte der Punkt der Wiedergutmachung mit aufgenommen werden.

Bis zur endgültigen Verabschiedung haben wir als Zivilgesellschaft die Aufgabe, uns gegen starke Lobbyinteressen für ein starkes EU Lieferkettengesetz einzusetzen. Dabei soll die obige Auflistung als Hilfestellung dienen. Wir würden uns sehr über weitere Anregungen, Vorschläge freuen und diese gegebenenfalls einarbeiten.
Kontakt: frank.steudel@gmx.de

 

 

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